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Grundsätzlich sind
folgende Lehrpläne möglich:
- Lehrplan für
Volksschulen
- Lehrplan für
Hauptschulen (Unterstufe Realgymnasium)
- Lehrplan für
Sonderschulen
- Lehrplan für
schwerstbehinderte Kinder
- Mischformen
(z.B.: Volksschullehrplan für Gehörlose)
Beschulungsmöglichkeiten
- Regelschule
ohne Zusatzbetreuung
- Regelschule
mit Zusatzbetreuung (Einzelintegration)
- Integrationsklasse
- Allgemeine
Sonderschule (Sonderpädagogisches Zentrum)
- Spartenschulen
Sonderschule für sprachgestörte Kinder
Heilstättenschule
Sonderschule für sehbehinderte Kinder
Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (auch basale Klassen)
Sonderschule für schwerhörige Kinder
Sonderschule für körperbehinderte Kinder
Sondererziehungsschulen (Sonderpädagogische Zentren für verhaltensauffällige
Kinder)
Bundesinstitut für Gehörlosenbildung
Bundes-Blindenerziehungsinstitut
- Abmeldung zum
häuslichen Unterricht (problemlos für das erste Jahr der Schulpflicht,
ab dem 2. Jahr der Schulpflicht nur mehr auf Grund eines ärztlichen
Gutachtens möglich und in Verbindung mit einer Externistenprüfung)
- Befreiung vom
Unterricht (ausschließlich medizinische Indikation)
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