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Im Rahmen der didaktischen Autonomie gilt es der Unterschiedlichkeit
und Vielfalt durch entsprechende Angebote gerecht zu werden. Dabei geht
es darum:
"die Unterrichtszeiten der einzelnen Fächer so einzuteilen, dass
sie dem Lernrhythmus und der Arbeitsweise der Schüler und Schülerinnen
bestmöglich entsprechen. (Art. 6, Abs.3) Ein breites Spektrum an
Flexibilitätsformen soll diesem Zweck dienen, unter anderem:
- kann das Jahresstundenkontingent der einzelnen Fächer und Tätigkeiten
in Blöcke gegliedert werden
- kann die Dauer der Unterrichtseinheiten
abweichend von den Unterrichtsstunden festgelegt werden und kann
im Rahmen des Pflichtcurriculums über
die Verwendung der restlichen Zeiten für frei gewählte
Fächer
und Tätigkeiten bestimmt werden
- können individuelle Lernwege
angeboten werden, um dem allgemeinen Grundsatz der Integration der
Schüler und Schülerinnen in die
Klasse und in die Gruppe nachzukommen, vor allem auch in Bezug auf
Schüler
und Schülerinnen mit Behinderung
- können Gruppen mit Schülern
und Schülerinnen aus der
gleichen Klasse oder aus verschiedenen Klassen, auch anderer Jahrgangsstufen
gebildet werden
- können Fächer zu Fachbereichen und Fächerkombinationen
zusammengelegt werden.
(L.G. zur Autonomie der Schulen, Nr.12/2000, Art.6, Abs.3).
Bei der Bildung von Gruppen von Schülern und Schülerinnen
aus der gleichen Klasse oder aus verschiedenen Klassen, auch jahrgangsübergreifend,
geht es in erster Linie um Neigungs- und Interessengruppen, um die Umsetzung
spezifischer Projekte, nicht um Leistungsgruppen, dazu sind andere Angebote
möglich und vorgesehen. Auch sollte es sich nur um zeitlich begrenzte
Gruppenbildungen handeln, um die Einheitlichkeit der Klasse als Gruppe
nicht zu gefährden.
„In Ausübung der didaktischen Autonomie sorgen die Schulen
außerdem
für das Angebot von Nachhol- und Stützmaßnahmen wie auch
für Vorbeugemaßnahmen gegen den frühzeitigen Schulabbruch.“ (Art.
6, Abs. 4)
Hier geht es auch um Präventivmaßnahmen, durch
die Schüler/innen beim Auftreten von Schwierigkeiten rechtzeitig
durch entsprechende Maßnahmen in ihrem Lernen, in ihrer Motivation
unterstützt werden. Dies ist umso wichtiger auch in Zusammenhang
mit der Erhöhung der Bildungs- und Ausbildungspflicht.
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