Auf Landesebene besteht seit vielen Jahren
eine Arbeitsgruppe für
Integration für Kinder/Schüler und Schülerinnen mit Behinderung.
Diese Arbeitsgruppe setzt sich folgendermaßen zusammen
- Vertreter
und Vertreterinnen des Lehr- und Direktionspersonals der verschiedenen
- Schulstufen,
- des
Kindergartens
- der Landesschulen,
- der Elternverbände,
- der Gesundheitsbezirke,
- einer Expertin/eines Experten der Sehbehinderung
- Vertretern/innen
der Mitarbeiter/innen für Integration.
Den Vorsitz führt ein Inspektor/eine
Inspektorin. Alle Mitglieder sollten über Erfahrung im Bereich Integration
und über spezifische Fachkenntnisse verfügen. Die Arbeitsgruppe
wird mit Beschluss der Landesregierung für jeweils drei Jahre ernannt.
Ihre Aufgabe ist es, sich mit den verschiedenen Problemen, die in Zusammenhang
mit der schulischen Integration auftreten, auseinander zu setzen.
Zur Festlegung der Maßnahmen im Bereich der Schulfürsorge überprüft
die Arbeitsgruppe die Ansuchen der Kindergärten und Schulen, sowie
die diagnostischen Unterlagen, die sich auf die einzelnen Kinder/Schüler/innen
mit einer Beeinträchtigung beziehen und erarbeitet im Rahmen der zur Verfügung
stehenden finanziellen und personellen Ressourcen die Vorschläge
für die entsprechenden Zuweisungen. Die Arbeitsgruppe für Integration am Schulamt ist ein Gremium mit
beratender Funktion für den Schulamtsleiter.
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