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Qualität der Integration
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In dieser Arbeitsgruppe sind alle drei Schulämter,
sowie die Landesschulen, die Sanitätsbetriebe, die Sozialdienste,
Elternverbände und
lokale Körperschaften vertreten.
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, sprachgruppenübergreifend über
den Schulbetrieb hinaus Probleme der Integration ganzheitlich zu sehen
und entsprechende Lösungsvorschläge auszuarbeiten, die in eigenen
Abkommen ihre konkrete Umsetzung erfahren.
Die Arbeitsgruppe wird mit Beschluss der Landesregierung für jeweils
fünf Jahre ernannt.
Diese Arbeitsgruppe wird auch durch das Gesetz 7/2015, Art. 7, Abs.1a bestätigt. Neu ist, dass von nun an auch Personen in
Vertretung der Betroffenenorganisationen als Mitglieder in diese AG berufen werden.
Die Aufgaben dieser AG sind im Programmabkommen zwischen Kindergärten, Schulen und territorialen Diensten (2013) definiert:
- die Beratung und Ausarbeitung von
Vorschlägen für die Schulamtsleiterinnen und Schulamtsleiter;
- die Zusammenarbeit mit den lokalen
Körperschaften, dem Südtiroler Sanitätsbetrieb,
den Gemeinden und den Berufsbildungen
in Bezug auf den Abschluss und
die Überprüfung der Durchführung des
Abkommens zur Koordinierung der Planung
der schulischen Dienste mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, den Sozialdiensten, den
privaten Trägern der Kultur-, Bildungs- und
Jugendarbeit, den Einrichtungen für Sport
und Freizeit und den anderen Diensten, die
in Südtirol von öffentlichen und privaten
Körperschaften geführt werden.
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