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Programmabkommen zwischen Kindergärten, Schulen und territorialen Diensten

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    Edith Brugger-Paggi
 

 

Die Arbeit mit dem Kind/Schüler, der Schülerin mit Beeinträchtigung bzw. Störung verlangt die Zusammenarbeit verschiedener Dienste und Systeme

  • Kindergarten, Schulen jeder Art und Stufe,
  • Fachdienste der Gesundheitsbezirke,
  • Landesverwaltung,
  • Sozialdienste,
  • Gemeinden.

Diese Zusammenarbeit bedarf klarer einvernehmlicher Vorgangsweisen. Diese werden durch ein eigenes Programmabkommen geregelt, das in bestimmten Abständen erneuert wird.

Genau aufgeschlüsselt sind im Einvernehmen

  • das grundsätzliche Recht auf Bildung
  • Begriffsbestimmungen
  • die Ebenen des Programmabkommens
  • Zielgruppe und Zielsetzungen
  • die Abkommenspartner und deren spezifische Aufgaben
  • die Aufgaben der Führungskräfte der Kindergärten und Schulen
  • die einzelnen Verfahrensweisen vom Antrag um Abklärung eines Kindes/Schülers/einer Schülerin über die Funktionsdiagnose zum
  • Funktionellen Entwicklungsprofil bis hin zum
  • Individuellen Bildungungsplan
  • die Unterstützungssysteme

Das neue Programmabkommen zwischen Kindergärten, Schulen und territorialen Diensten ist mit B.L.R. vom 15.07.2013, Nr. 1056 genehmigt und von den verschiedenen Abkommenspartnern unterzeichnet worden. Mit Rundschreiben Nr. 31 vom 29.08.2013 wurde es an die Kindergärten und Schulen weitergeleitet.

Grundlegend in diesem Abkommen ist die Sichtweise von Behinderung und Beeinträchtigung, die sich durch das ganze Abkommen hindurchzieht und für alle Partner verbindlich ist. Leitend dafür sind die UN-Behindertnekonvention sowie das neue von der WHO erstellte Internationale Klassifikationssystem der Funktionsfähigkeit, Beeinträchtigung und Gesundheit - kurz ICF genannt. Dieses geht von einem Menschenbild aus, das die Fähigkeiten des Menschen in den Vordergrund stellt, nicht seine Defizite. Diese Sichtweise bildet nunmehr die Grundlage sowohl für den diagnostischen Bereich, als auch für die pädagogisch- didaktische Tätigkeit. Im Vordergrund steht das, was das Kind kann, nicht das, was es nicht kann. Dies erfordert von allen Beteiligten ein Umdenken: vom defizitorientierten Denken zum ressourcenorientierten Denken. In diesem Zusammenahng erhalten auch die Kontextfaktoren (Umwel-t und personenbezogenen Faktoren) eine besondere Bedeutung, da sie die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, aber auch die möglichst autonome Entwicklung sowie die individuellen Lernprozesse fördern oder beeinträchtigen können.

Eng damit verbunden ist die Klärung der Begriffe nach den Vorgaben der WHO; hier wird unterschieden zwischen: Schädigung, Beeinträchtigung und Behinderung. Unter Behinderung versteht man dabei die von der Umwelt bedingten Faktoren, die autonome Lebensentfaltung ver- bzw. behindern.

         
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