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Die Arbeit mit dem Kind/Schüler,
der Schülerin mit Beeinträchtigung
bzw. Störung verlangt die Zusammenarbeit verschiedener Dienste und
Systeme
- Kindergarten, Schulen jeder Art und Stufe,
- Fachdienste der Gesundheitsbezirke,
- Landesverwaltung,
- Sozialdienste,
- Gemeinden.
Diese Zusammenarbeit bedarf
klarer einvernehmlicher Vorgangsweisen. Diese werden durch ein eigenes
Programmabkommen geregelt, das in bestimmten Abständen erneuert
wird.
Genau aufgeschlüsselt sind im Einvernehmen
- das grundsätzliche Recht auf Bildung
- Begriffsbestimmungen
- die Ebenen des Programmabkommens
- Zielgruppe und Zielsetzungen
- die Abkommenspartner und deren spezifische Aufgaben
- die Aufgaben der Führungskräfte der Kindergärten und Schulen
- die einzelnen Verfahrensweisen
vom Antrag um Abklärung eines Kindes/Schülers/einer
Schülerin über die Funktionsdiagnose zum
- Funktionellen Entwicklungsprofil
bis hin zum
- Individuellen Bildungungsplan
- die Unterstützungssysteme
Das neue Programmabkommen zwischen Kindergärten,
Schulen und territorialen Diensten ist mit B.L.R. vom 15.07.2013, Nr.
1056 genehmigt und von den verschiedenen Abkommenspartnern unterzeichnet
worden. Mit Rundschreiben Nr. 31 vom 29.08.2013 wurde es an die Kindergärten und Schulen
weitergeleitet.
Grundlegend in diesem Abkommen ist
die Sichtweise von Behinderung und Beeinträchtigung, die
sich durch das ganze Abkommen hindurchzieht und für alle Partner
verbindlich ist. Leitend dafür sind die UN-Behindertnekonvention sowie das neue von der WHO erstellte
Internationale Klassifikationssystem der Funktionsfähigkeit, Beeinträchtigung
und Gesundheit - kurz ICF genannt.
Dieses geht von einem Menschenbild aus, das die
Fähigkeiten des Menschen in den Vordergrund stellt, nicht seine Defizite.
Diese Sichtweise bildet nunmehr die Grundlage sowohl für den diagnostischen
Bereich, als auch für die pädagogisch- didaktische Tätigkeit.
Im Vordergrund steht das, was das Kind kann, nicht das, was es nicht kann.
Dies erfordert von allen Beteiligten ein Umdenken: vom
defizitorientierten Denken zum ressourcenorientierten Denken. In diesem Zusammenahng erhalten auch die Kontextfaktoren (Umwel-t und personenbezogenen Faktoren) eine besondere Bedeutung, da sie die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, aber auch die möglichst autonome Entwicklung sowie die individuellen Lernprozesse fördern oder beeinträchtigen können.
Eng damit verbunden ist die Klärung
der Begriffe nach den Vorgaben der WHO; hier wird unterschieden zwischen: Schädigung,
Beeinträchtigung und Behinderung. Unter Behinderung versteht man
dabei die von der Umwelt bedingten Faktoren, die autonome Lebensentfaltung
ver- bzw. behindern.
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