Hier gilt es nun von Seiten des Kindergartens
bzw. der Schule aufgrund gezielter Beobachtungen einen schriftlichen
Antrag um Abklärung über die festgestellten
Schwierigkeiten an die Dienste der Gesundheitsbezirke zu schicken.
Dieser Antrag um Abklärung darf
nur im Einvernehmen mit den Eltern erfolgen.
Die Fachdienste
der Gesundheitsbezirke klären daraufhin ab, ob es sich bei den
festgestellten Schwierigkeiten um effektive Beeinträchtigungen bzw. gravierende
Störungen handelt, oder vielmehr um Schwierigkeiten anderer Genese,
die durch interne schulische Maßnahmen aufzufangen sind.
Die Motive, die zu einem Antrag um Abklärung eines Kindes/Schülers/einer
Schülerin
an die Gesundheitsdienste führen, sind sehr unterschiedlich:
- Hoffnung
auf die Zuweisung zusätzlichen Personals
- Bestätigung
der eigenen Beobachtungen
- Abklärung der gemachten Beobachtungen
- Hilfe für eine
gezieltere Förderung des Kindes/Schülers/der
Schülerin.
Deshalb ist es wichtig, bereits beim Antrag spezifische Fragestellungen
anzugeben, damit die Fachkräfte der Sanitätsbetriebe
in der Abklärung gezielter vorgehen können.
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