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Vorgehensweisen bei der Erstellung und Überprüfung des IBP

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Kommt ein Kind/Schüler/eine Schülerin neu in die Einrichtung, sei es Kindergarten oder Schule, so gilt es in erster Linie das Kind/den Schüler/die Schülerin kennen zu lernen.

Es gilt Grundinformationen einzuholen:

  • Über das FEP
  • Den IBP des Vorjahres
  • Im Gespräch mit den Lehrpersonen des Vorjahres, insbesondere mit der Integrationslehrperson, dem/der Mitarbeiter/in für Integration; hilfreich ist auch eine Einladung der vorherigen Bezugspersonen zu einer Sitzung des Teams/des Klassenrates noch vor Schulbeginn
  • Im Gespräch mit den Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten
  • Durch das Kennenlernen des Kindes/Schülers/der Schülerin selbst; ideal ist ein Besuch bereits im vorhergehenden Schuljahr in der Institution, die das Kind/der Schüler/die Schülerin besucht hat
     

 

 

 

Weitere Schritte sind:

  • Erfassen der Ausgangslage
     
  • Überprüfung der Ausgangslage in Bezug auf die grundlegenden Zielsetzungen/Kompetenzen der jeweiligen Klasse/Jahrgangsstufe in den verschiedenen Fach- und Kompetenzbereichen.
     
  • In welchen Bereichen bedarf es differenzierter Zielsetzungen, Maßnahmen, Hilfestellungen? Voraussetzung dafür ist, dass die grundlegenden Zielsetzungen und Kompetenzen von den einzelnen Lehrpersonen für ihr Fach definiert werden
     
  • Festlegung der Zielkompetenzen sowie der pädagogisch didaktischen Meßnahmen und der Formen der Überprüfung der erreichten Kompetenzen für das Kind/den Schüler/ die Schülerin mit FD in den verschiedenen Kompetenz- und Fachbereichen. Dabei sind mehrere Ebenen möglich:
    • Zielkompetenzen im Rahmen der Kompetenzen der jeweiligen Klassenstufe mit entsprechender Hilfestellung
    • Zielkompetenzen, die sich global mit den Kompetenzen der Klasse vereinbaren lassen:
      • Basiskompetenzen, die notwendig sind, um die nächste Klasse mit Erfolg besuchen zu können, bzw. zur Abschlussprüfung einer Oberschule zugelassen zu werden
    • Zielkompetenzen, die sich völlig von denen der Klasse unterscheiden, wobei auch in diesem Fall immer wieder der Bezug zu den Kompetenzen und thematischen Schwerpunkten der Klasse hergestellt werden muss
       
  • Genehmigung des IBP durch den Klassenrat
     
  • Information und Einbezug der Eltern, eventuelles Einvernehmen bei differenzierten Zielsetzungen (nur in der Oberschule notwendig)
     
  • Laufende Überprüfung der Zielsetzungen des IBP durch den Klassenrat
     
  • Eventuelle Abänderung bzw. Anpassung der Zielsetzungen
         
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