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Kommt ein Kind/Schüler/eine Schülerin neu in die Einrichtung,
sei es Kindergarten oder Schule, so gilt es in erster Linie das Kind/den
Schüler/die Schülerin kennen zu lernen.
Es gilt Grundinformationen einzuholen:
- Über das FEP
- Den IBP des Vorjahres
- Im Gespräch mit den Lehrpersonen des Vorjahres,
insbesondere mit der Integrationslehrperson, dem/der Mitarbeiter/in für Integration;
hilfreich
ist auch eine Einladung der vorherigen Bezugspersonen zu einer Sitzung
des Teams/des Klassenrates noch vor Schulbeginn
- Im Gespräch mit
den Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten
- Durch das Kennenlernen des
Kindes/Schülers/der Schülerin selbst;
ideal ist ein Besuch bereits im vorhergehenden Schuljahr in der Institution,
die das Kind/der Schüler/die Schülerin besucht hat
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Weitere Schritte sind:
- Erfassen der Ausgangslage
- Überprüfung der Ausgangslage in Bezug auf die grundlegenden
Zielsetzungen/Kompetenzen der jeweiligen Klasse/Jahrgangsstufe in den
verschiedenen Fach- und Kompetenzbereichen.
- In welchen Bereichen bedarf
es differenzierter Zielsetzungen, Maßnahmen,
Hilfestellungen? Voraussetzung dafür ist, dass die grundlegenden
Zielsetzungen und Kompetenzen von den einzelnen Lehrpersonen für
ihr Fach definiert werden
- Festlegung der Zielkompetenzen sowie der pädagogisch didaktischen Meßnahmen und der Formen der Überprüfung der erreichten Kompetenzen für
das Kind/den Schüler/ die Schülerin mit FD in den verschiedenen
Kompetenz- und Fachbereichen. Dabei sind mehrere Ebenen möglich:
- Zielkompetenzen
im Rahmen der Kompetenzen der jeweiligen Klassenstufe mit entsprechender
Hilfestellung
- Zielkompetenzen, die sich global mit den Kompetenzen der
Klasse vereinbaren lassen:
- Basiskompetenzen, die notwendig sind, um
die nächste Klasse mit Erfolg
besuchen zu können, bzw. zur Abschlussprüfung einer
Oberschule zugelassen zu werden
- Zielkompetenzen, die sich völlig von denen der
Klasse unterscheiden, wobei auch in diesem Fall immer wieder der Bezug zu den Kompetenzen und thematischen Schwerpunkten
der Klasse
hergestellt werden muss
- Genehmigung des IBP durch den Klassenrat
- Information und Einbezug
der Eltern, eventuelles Einvernehmen bei differenzierten Zielsetzungen
(nur in der Oberschule notwendig)
- Laufende Überprüfung der Zielsetzungen des IBP durch den Klassenrat
- Eventuelle Abänderung bzw. Anpassung der Zielsetzungen
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