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  Weiterführende
        Schulen haben sich in den letzten Jahren zunehmend und mit Erfolg der
        Integration von Jugendlichen mit Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen geöffnet,
        so dass obige Karikatur wohl nicht mehr für unsere Schulen gilt. Aufgabe der weiterführenden Bildungseinrichtungen ist es, alle
        Maßnahmen zu setzen, um die Aufnahme dieser Schüler/innen
        zu erleichtern und deren individuelle Förderung bestmöglich
        zu gewährleisten. Das Recht der Schüler auf Erziehung und Bildung
        ausgerichtet auf den Bildungserfolg muss für alle Schüler/innen
        auch über die Schulpflicht hinaus gewährleistet werden. Dabei sollten bei Erstgesprächen nicht in erster Linie die hohen
        Anforderungen der Schule, die hohe Stundenanzahl in den Vordergrund des
        Gesprächs gerückt werden, sondern vielmehr die Bereitschaft
        der Schulen, auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Schüler/innen
        einzugehen und sie nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Eine neue Umgebung, neue Angebote sind immer auch neue Lernchancen und
        darauf haben diese Jugendlichen ein Recht. Aufgabe der Schulen ist es
        ihnen diese Lernchancen zu ermöglichen.  Besondere Aufgaben ergeben sie für die Schulen nach der definitiven
      Einschreibung des Schülers, der Schülerin. |