Weiterführende
Schulen haben sich in den letzten Jahren zunehmend und mit Erfolg der
Integration von Jugendlichen mit Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen geöffnet,
so dass obige Karikatur wohl nicht mehr für unsere Schulen gilt.
Aufgabe der weiterführenden Bildungseinrichtungen ist es, alle
Maßnahmen zu setzen, um die Aufnahme dieser Schüler/innen
zu erleichtern und deren individuelle Förderung bestmöglich
zu gewährleisten. Das Recht der Schüler auf Erziehung und Bildung
ausgerichtet auf den Bildungserfolg muss für alle Schüler/innen
auch über die Schulpflicht hinaus gewährleistet werden.
Dabei sollten bei Erstgesprächen nicht in erster Linie die hohen
Anforderungen der Schule, die hohe Stundenanzahl in den Vordergrund des
Gesprächs gerückt werden, sondern vielmehr die Bereitschaft
der Schulen, auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Schüler/innen
einzugehen und sie nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Eine neue Umgebung, neue Angebote sind immer auch neue Lernchancen und
darauf haben diese Jugendlichen ein Recht. Aufgabe der Schulen ist es
ihnen diese Lernchancen zu ermöglichen.
Besondere Aufgaben ergeben sie für die Schulen nach der definitiven
Einschreibung des Schülers, der Schülerin. |