Die Rahmenrichtlinien der verschiedenen Bildungsstufen führen die bereits im Bildungsgesetz (5/2008) grundgelegten inklusiven Ansätze weiter. Im MIttelpunkt der Bildungstätigkeit steht das Kind, der Lerner, die Lernerin in ihrer Einzigartikgeit vom Kindergarten bis zur Oberstufe.
Sämtliche Rahmenrichtlinien enthalten organisatorische Richtlinien und theoretische Grundlagen mit pädagogisch-didaktischen Ausrichtungen der jeweiligen Bildungsstufe. Allen gemeinsam sind einige Grundsätze, wie:
- die Individualisierung und Personalisierung des Lernens
- die Differenzierung des Bildungsangebotes
- die Anerkennung der Vielfalt mit all ihren Facetten als Bereicherung für die Lerngruppe
- der veränderte Lernbegriff: von der Wissensanhäufung zur Kompetenzorientierung
- die Bedeutung des handelnden und forschenden Lernens
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