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Kriterien
zur Schulentwicklung:
Eine
Schule für alle
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Die Integration aller Kinder in eine gemeinsame Schule - ohne Ansehen
ihres Geschlechtes, ihrer Rasse, ihrer Nationalität, ihrer Kultur und
ihrer Religion - ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren.
- Angehörigen von
ethnischen Minderheiten ist das Recht auf Gründung und Gestaltung eigener
Erziehungsinstitutionen und Schulen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen
einzuräumen. Bei Einhaltung dieser Rahmenbedingungen haben diese Schulen
die gleichen Rechte wie alle öffentlichen, staatlichen Schulen.
Schule
ohne Ausgrenzung
- Das Grundprinzip
der Schule ohne Ausgrenzung besagt, dass alle Kinder gemeinsam lernen
sollen, wo immer das möglich ist, egal, welche Schwierigkeiten sie haben
oder welche Unterschiede es geben mag.
Weltorientierung
-
Auf der Grundlage des "Integrationsprinzips" wird der Religionsunterricht
in Form eines Unterrichtes über Religionen, Ethik, Moral, Wertvorstellungen,
Philosophie und "Weltorientierungen" abgehalten. Im Sinne der
Integration und der Multikulturalität nehmen an diesem Unterricht alle
Schüler einer Schule teil.
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Multikulturalität
und Integration
- Die Integration
behinderter Kinder in eine gemeinsame Schule mit nicht behinderten
Kindern ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren. Die Inanspruchnahme
dieses Rechtes ist jedoch freiwillig.
- Die Schaffung
von Schulen ohne Ausgrenzung stellt einen entscheidenden Schritt zur
Überwindung diskriminierender Einstellungen, zur Schaffung offener
Gemeinschaften und einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung dar. Schule
ohne Ausgrenzung ist das wirksamste Mittel zur Schaffung von Solidarität
zwischen Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Die Erziehung von Kindern
mit besonderen Erziehungsbedürfnissen ist die gemeinsame Aufgabe von
Eltern und Fachleuten. (Vgl. GETTING there, International Update über
Erziehung ohne Ausgrenzung, Nov.95/No. 2.)
Öffnung
von Schule
-
Die Institution Schule selbst ist dem schulischen Umfeld zu "öffnen",
damit die einzelne Schule auf aktuelle gesellschaftliche Anforderungen
reagieren kann und gleichzeitig auch zur Bildung von gesellschaftlichen
Gruppen außerhalb der Unterrichtszeit der Kinder zur Verfügung stehen
kann.
Autonomes
und aktives Lernen
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Schulisches Lehren und Lernen sind daher charakterisiert als aktives,
selbstständiges, selbst organisiertes und selbstbestimmtes Lehren und
Lernen. Formen des entdeckenden und sinnhaft verstehenden
Lernens sind zur Bildung des Menschen als unbedingt notwendig anzusehen.
Lebenslanges
Lernen
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Lernen ist immer in seiner Bedeutung als zu erlernende Fähigkeit des
lebenslangen Lernens und als sinngebende Tätigkeit zu verstehen.
Demokratisierung
- Schule ist wesentlich
ein Ort des Erlernens demokratischer Regeln und Verhaltensweisen!
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