Schulentwicklung und Reformpädagogik | ||||||||
blikk lehrerfortbildung | ||||||||
Zusammenfassung | ||||||||
von Harald Eichelberger |
Die
Freinet-Pädagogik |
Zusammenfassung - Kriterien des "Exemplarischen Verfahrens" Exempla sollen sich auszeichnen durch
Exempla sind mehr als Nur-Singularität. Sie weisen über sich hinaus; mit und an ihnen sollen Allgemeingültigkeiten ausgesagt werden, die auch für andere Objekte zutreffen. Jede Nur-Einmaligkeit und Nur-Individualität kann nicht Exemplum sein. Allen Beispielen liegt ganz augenscheinlich folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Beispiel oder an mehreren Beispielen kann eine allgemeine, abstrakte Wahrheit aufgezeigt werden. Bei der Anwendung eines Exemplums ist ein Drei-Schritt zu vollziehen:
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Was ist das Wesentliche? Die Schwierigkeit der isolierenden Abstraktion ist um so größer, je vielfältiger und komplexer der Gegenstand ist, der als Exemplum dient. Bei der Auswahl des Exemplums hilft uns die Frage nach dem Wesentlichen. Das Wesentliche ergibt sich aus der Fragestellung, aus dem Wozu des Exemplums. Der Benutzer eines Exemplums muss sich für eine Frage, für ein Wozu entscheiden. Ganz allgemein sind beim Exemplarischen Unterricht
für den Lernenden zu erschließen. Mit der Beherrschung der Arbeitsverfahren, der Methoden hat es aber nicht sein Bewenden. Da man unter "Methoden" den "Weg zu etwas" versteht, besitzt der Mensch, der Methoden beherrscht, die Möglichkeit, mit ihrer Hilfe zu sicheren Erkenntnissen über einen Gegenstand und seine Beziehung zu kommen. Wenn also ein Mensch an einem Exemplum (oder mehreren) eine spezifische Methode erlernt, dann hat er die Möglichkeit, von sich aus gültige, wahre Aussagen über einen bis dahin unbekannten Gegenstand zu machen, sofern dieser durch die gleiche Methode erschlossen werden kann. Dieser Befund, dass der Mensch an einem Exemplum geistige Arbeitsweisen erlernen und sich mit ihrer Hilfe neue unbekannte Gegenstände erschließen kann, gilt nicht nur im Reich der Wissenschaften, er wird durch vielfältige Erfahrungen aus den verschiedensten Lebensgebieten immer wieder bestätigt und hat auch innerhalb der Lehrerbildung seine Gültigkeit. |
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Überblick Schwierig ist die konkrete Arbeit des Findens eines Exemplums, das den Ansprüchen des didaktischen Ansatzes des Exemplarischen Lernens weitgehend entspricht. Diese Arbeit setzt bereits den Überblick und auch die Vertiefung in das Thema voraus. Es ist Aufgabe des Lehrers (und nicht des Schülers), das Exemplum bereitzustellen und den Studierenden anzubieten. Gefordert ist hier vor allem die didaktische Kompetenz des Lehrenden. Aber Exemplarisches Lehren und Lernen ist ohne die Berücksichtigung der Individuallage des Schülers nicht denkbar. Verordnet kann das Exemplum nicht "ankommen", es wird nicht verstanden und der zu erhellende Sachverhalt bleibt verschwommen. Wenn die Zeit nicht reif ist, führen alle Anstrengungen über ein leeres "Wortbrauchen" (Wagenscheinsche Wortschöpfung ), dem alles innere Verstehen und Begreifen fehlt, nicht hinaus. Wohl nirgends leuchtet der Grundsatz, vom Bekannten auszugehen, so ein wie bei dieser pädagogischen Aufgabe. Gegen die Unterrichtsstunden Exemplarischer Unterricht ist mit einer Einteilung in 45-Minuten-Einheiten ganz und gar unverträglich. Er strebt nach Persönlichkeits- und Themenorientierung und nach Zeit zur Arbeit und zur Vertiefung. Exemplarischer Unterricht strebt nicht nach Erleichterung, sondern nach dem Ergriffenwerden des Lernenden und des Lehrenden von einer Frage, einer Aufgabe, die die geistigen Kräfte anruft, anfordert, gliedert und steigert ... |
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Ergriffen werden Exemplarischer Unterricht würde dem vergleichbar sein, dass man an einigen günstigen Stellen des Lehrgangs Lichter errichtet, von den Schülern errichten lässt, Leuchttürme, so gewählt, dass sie den ganzen Weg erhellen. (Wagenschein, Martin, in: Roth, Heinrich, Exemplarisches Lehren, S. 22.) Zum Abschluss nochmals Martin Wagenschein:
Und wenn Fragen offen
bleiben:
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000 |