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Das Berufsbild...

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von Edith Paggi
     
   

... des Behindertenbetreuers/der Behindertenbetreuerin in Kindergarten und Schule

Das derzeit noch gültige Berufsbild ist geregelt durch das D.L. vom 1. Juni 1995, Nr. 26. Darin werden die Zuordnung der einzelnen Berufsbilder zu den jeweiligen Funktionsebenen, sowie die Aufgaben und Zugangsvoraussetzungen definiert.

Behindertenbetreuer/innen sind demnach in der 5. Funktionsebene. Der/die Behindertenbetreuer/in in Schule und Kindergarten ist Landesangestellte.
Das hier beschriebene Berufsbild bezieht sich auf

  • Kindergarten
  • schulische Einrichtungen
  • Einrichtungen der Bezirksgemeinschaften.
     
D.L. vom 1. Juni 1995, Nr. 26
  "Der Behindertenbetreuer/die Behindertenbetreuerin hilft dem Lehr- und Erziehungspersonal sowie den Erzieherinnen bei der Erstellung und der Durchführung der schulischen Erziehungs- und Rehabilitationsprogramme und betreut die Behinderten in Kindergärten, Schulen, Sozialzentren und anderen Rehabilitationseinrichtungen. "


 

 
Aufgaben

Er/sie

  • Nimmt an der Erarbeitung des auf den einzelnen Behinderten ausgerichteten Programms zur Entwicklung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie an der Überprüfung der Ergebnisse teil.
  • Hilft den Behinderten bei der Abwicklung der für sie erstellten Programme und in den schulischen, sozialen und Erholungstätigkeiten.
  • Steht dem Behinderten in allen Erfordernissen des täglichen Lebens bei, die er auf Grund seiner Behinderung nicht selbst wahrnehmen kann, wobei nach Möglichkeit Eigenständigkeit und Gesellschaftsfähigkeit gefördert werden.
  • Begleitet und unterstützt die Behinderten auf dem Weg in die verschiedenen Einrichtungen.
  • Führt, nach Absprache mit den Fachkräften, mit einzelnen Behinderten oder mit Gruppen therapeutische Übungen durch.
  • Gibt Beobachtungen an die Verantwortlichen weiter.
  • Bereitet das Spiel-, Bastel-, Arbeits- und didaktische Material vor, reinigt es, hält es in Ordnung und räumt auch die Arbeits-, Versammlungs- und Gruppenräume auf.
  • Hält Kontakt mit den Familien, den Lehrern, den Erziehern und den Arbeitgebern der Behinderten.
  • Beachtet und gewährleistet die Arzneimittelverabreichung nach Vorschriften des behandelnden Arztes.“

Die Zuweisung eines Behindertenbetreuers/einer Behindertenbetreuerin kann dann erfolgen, wenn im Vordergrund pflegerische oder rehabiliatative Maßnahmen stehen.

     
     
Wir sprechen über:
 
Wir informieren
uns über:
 
Wir diskutieren im Forum über:
 

Eine effiziente Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Berufsbildern erfordert einige Voraussetzungen bei allen Beteiligten.

Überlegen Sie, inwieweit diese in Ihrem derzeitigen Arbeitsumfeld bereits vorhanden sind, welche Kompetenzen noch entwickelt werden müssen.

  Holen Sie sich zur Aufgabe "Kooperation zwischen den Berruftsbildern in Kindergarten und Schule" das Formular herunter!   Vergleichen Sie die Ergebnisse mit anderen TeilnehmerInnen oder KollegInnen und reflektieren Sie in einer Diskussion die unterschiedlichen Resultate!
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Letzte Aktualisierung: 03.01.2005
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003