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Das Berufsbild...

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von Edith Paggi
     


 

... der Integrationslehrperson im Wandel

Im Laufe der Jahrzehnte haben sich Rolle und Funktion der Integrationslehrperson stark gewandelt:

vom Sonderschullehrer > zum Stützlehrer > zum Integrationslehrer.

In den ersten königlichen Dekreten ist nur von „Lehrern der Gemeinden“ die Rede, die den Sonderschulen zuzuweisen sind, ausgewählt nach Möglichkeit zwischen jenen, die spezifische Studientitel nachweisen oder eine besondere Eignung zeigen.
 

Die Integrationslehrperson
als Lehrperson für die Klasse

  Die Zuweisung eigener Lehrpersonen zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen wird erst durch das Gesetz 517/77 institutionell vorgesehen, wobei deren Aufgaben nur sehr allgemein definiert sind. Klar war jedoch bereits damals, dass er/sie nicht für den jeweiligen Schüler mit Behinderung zugewiesen wurde, sondern der gesamten Klasse, damit durch diese zusätzliche personelle Ressource die notwendigen Integrationsmaßnahmen leichter gewährleistet werden konnten.
Im Jahre 1979 befasst sich ein Rundschreiben des Ministerium erstmals ausführlich mit den Aufgaben des „Stützlehrers“:
 
C.M. n.199, del 28.7.1979: Aufgaben des Stützlehrers
 

La locuzione "insegnanti di sostegno" è ormai così invalsa nell'uso comune che si può accettarla ufficialmente. Quello che invece bisogna evitare è che i suoi compiti siano interpretati in modo riduttivo e cioè in sottordine all'insegnante di classe, come purtroppo sta avvenendo in qualche caso.
L'insegnante di sostegno deve quindi essere pienamente coinvolto nella programmazione educativa e partecipare a pari titolo alla elaborazione ed alla verifica delle attività di competenza dei consigli e dei collegi dei docenti.

Auch wird ganz klar darauf hingewiesen, dass Integration ein gemeinames Anliegen der gesamten Schulgemeinschaft sein muss und nur gemeinsam verantwortet werden kann. Es gibt also keine Delegierung der Aufgaben an Spezialisten.
 

C.M. 3 settembre 1985, n.250: Aufgaben und Verantwortung der Schule und aller Lehrer
 

Spetta agli insegnanti di classe o di sezione, in accordo con l'insegnante di sostegno, realizzare detto progetto anche quando quest'ultimo insegnante non sia presente nell'aula.

 

 
Die Verantwortung für die individuelle Förderung wird somit nachdrücklich und unmissverständlich auf alle Lehrer ausgedehnt.

Der Integrationslehrer/die Integrationslehrerin ist also nicht primär für die Rehabilitation des Schülers/der Schülerin mit Behinderung zuständig, seine/ihre Aufgabe ist vielmehr, auf Grund seiner/ihrer behinderungsspezifischen Kenntnisse im Rahmen der Schulorganisation Formen und Freiräume auszumachen, die ein effektives gemeinsames Lernen und Erfahren von Schülern/innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen ermöglichen. Seine/Ihre Professionalität liegt im Besonderen darin, Fähigkeiten und Möglichkeiten des Schülers/der Schülerin mit Behinderung aber auch der Klasse zu erfassen und den Bedürfnissen entsprechend pädagogisch-didaktische Modelle zu erarbeiten, in denen integrativer/inklusiver Unterricht stattfinden kann. Ein sehr hochgestecktes Ziel, das an der Realität sehr oft vorbeigeht. Man hatte den Rest der Lehrer/innen und ihre spezifische Professionalität in diesem Zusammenhang, aber auch ihre Motivation und Bereitschaft, bekannte Unterrichtsformen zugunsten neuer und aufwendigeren Modelle aufzugeben, völlig außer Acht gelassen.

Der Schwerpunkt dieser Lehrer/innen liegt nicht in der Fachdidaktik, sondern vielmehr im Erfassen und Erkennen von Situationen, individuellen Bedürfnissen, in der Planung und Ausarbeitung entsprechender Angebote, in der Unterstützung der Fachlehrer bei der Differenzierung und Individualisierung der Angebote.

Der/die Integrationslehrer/in ist somit eine zusätzliche Ressource, um eben die Integration/Inklusion besser umsetzen zu können.
 

L.G. Nr. 20/83 Einsatz und Aufgaben der Integrationslehrpersonen
 

Das Landesgesetz Nr. 20/83 sieht ebenso einige Hinweise zu Integrations-lehrpersonen vor:

Art. 21/ter Verwirklichung der schulischen Integration
Abs. 1 f:“ die Zuweisung spezialisierter Lehrer für den Stützunterricht in den Schulen jeder Art und Stufe, einschließlich Kindergärten und Berufsschulen

Abs. 1 g: „die Zusammenarbeit der Integrationslehrer mit den Regellehrern in den Abteilungen und Klassen, in welchen diese tätig sind und die Übernahme der gemeinsamen Verantwortung. Die Integrationslehrer nehmen somit teil an der didaktischen und Erziehungsplanung und an der Erarbeitung und Überprüfung der Tätigkeiten im Kompetenzbereich der Klassenkonferenzen, der Klassenräte und der Lehrerkollegien. Die Integrationslehrer nehmen auch, immer wenn es von Nutzen für die Schüler mit Behinderung erscheint, an den Sitzungen der funktionellen Betreuung und Rehabilitation teil“.

Somit sind die wichtigsten Aussagen auch in einem Landesgesetz fest-gelegt und für alle schulischen Institutionen im Land verbindlich.

     
     
     
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Fassen Sie die wichtigsten Aufgaben einer Integrationslehrperson stichwortartig zusammen.

Eng mit den Aufgaben der Integrationslehrperson sind die Aufgaben der Regellehrpersonen verbunden. Wie sieht die Realität an Ihrer Schule, in Ihrem Team aus? Was läuft bereits gut, was müsste verbessert werden?

 

Überblick über die verschiedenen Berufsbilder in der Schule

 

   
         
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Letzte Aktualisierung: 08.02.2004
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003