Schule und Gesellschaft
gesellschaftliche
Funktionen
der Schule
gesellschaftliches
und
schulisches Leistungsprinzip
pädagogischer
und
unpädagogischer Leistungsbegriff
die
Rede von der
Leistungsgesellschaft (Klafki)
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Nimmt
man offizielle Dokumente zur Hand, so gewinnt man den Eindruck, dass es
bei der schulischen Bewertung in der Hauptsache oder sogar ausschließlich
um eine möglichst objektive Überprüfung des Wissens und der Kompetenzen
der Schüler, also um die Qualifikationsfunktion, geht.
Es gibt
detaillierte Lernzielkataloge für die einzelnen Fächer, auf die
sich die schulische Bewertung meist explizit bezieht. Auch ohne soziologische
Analyse der gesellschaftlichen Funktionen der Schule weiß man, dass das
nicht die ganze Wahrheit sein kann.
Schulische
Bewertung hat, neben ihrer wichtigen Rückmeldefunktion für Lehrer, Schüler
und Eltern, Funktionen, die direkt mit der gesellschaftlichen Funktion
der Schule zusammenhängen und sich unmittelbar daraus ergeben.
Es fällt
auf, dass in der pädagogischen Diskussion um Zeugnis und Zeugnisreform
diese gesellschaftlichen Funktionen kaum je angesprochen werden, so, als
sei die Schülerbeurteilung ein ausschließlich pädagogisches Problem und
müsse nach rein pädagogischen Kriterien gelöst werden. Wäre dem so, es
gäbe nicht die hartnäckigen Widerstände bestimmter gesellschaftlicher
Gruppen gegenüber der Reform eines Notenzeugnisses, das so schon lange
nicht mehr haltbar ist.
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Die Schule
erfüllt mit Hilfe des Zeugnisses und über die Notengebung die Funktionen,
die ihr von der Gesellschaft aufgetragen oder besser auferlegt werden:
- Das Zeugnis bescheinigt
dem Schüler ein bestimmtes Wissen bzw. bestimmte Kompetenzen: dies entspricht
der Qualifikationsfunktion.
- Das Zeugnis gibt
Auskunft über das Sozial- und Arbeitsverhalten des Schülers: dies bezieht
sich auf die Sozialisationsfunktion.
- Das Zeugnis ist
die Basis für die Auslese der Schüler für die weiterführenden Schulen
und für die berufliche Ausbildung: dies entspricht der Selektions-
und Allokationsfunktion.
- Das Zeugnis rechtfertigt
über die unterschiedlichen schulischen Leistungen gesellschaftliche
Ungleichheit: dies entspricht der Legitimationsfunktion.
Die Betonung der
verschiedenen gesellschaftlichen Funktionen des Zeugnisses hat seine Bedeutung.
Die Existenz dieser Funktionen ist nämlich die einzig plausible Erklärung
dafür, dass an dem bestehenden schulischen Bewertungssystem bis heute
kaum etwas geändert wurde, und dies, trotz seiner wissenschaftlichen Unhaltbarkeit
und seiner pädagogischen Unbrauchbarkeit.
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Anders ausgedrückt:
Das Notenzeugnis erfüllt seine gesellschaftlichen Funktionen zufriedenstellend,
besser als die Alternativen, und ist damit gegen Änderungen weitgehend
abgeschirmt.
Die Tatsache, dass
die gesellschaftlichen Funktionen in der Pädagogik so wenig berücksichtigt
werden, obwohl sie doch von so entscheidender Bedeutung sind, hängt sicher
damit zusammen, dass es keine ganz "ehrenhaften" Funktionen sind. Damit
ist gemeint, dass sie nicht in das Bild einer demokratischen Gesellschaft
und Schule passen, in der Chancengleichheit bestehen sollte:
"Wo aber die
Rede von Chancengleichheit vorgibt, Realität zu beschreiben, ist
sie Ideologie oder erzeugt sie Ideologie, d.h. falsches Bewusstsein,
hinter dem sich das Interesse an der Aufrechterhaltung bestehender
Ungleichheit und an der Sicherung bestimmter Privilegien verbirgt"
(W. Klafki, 1975, S. 87).
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