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Trennung von pädagogischer und gesellschaftlicher Bewertung?

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das Dilemma schulischer
Leistungsbeurteilung

Doppelfunktion schulischer
Leistungbewertung (H. Bartnitzky)

pädagogischer und
unpädagogischer Leistungsbegriff

pädagogisches
Leistungsverständnis

 

 

B. Weidenmann bezeichnet das Dilemma der Schülerbeurteilung so: "Schule soll die Entwicklung von Kindern fördern und zugleich Selektionsentscheidungen über diese Kinder treffen." Diese zwei gegensätzlichen Aufgaben lassen sich nicht oder nur sehr schwer vereinbaren:

"Fördern und Selektieren definieren völlig unterschiedliche pädagogische Situationen. Für das Fördern ist es wertvoll, dass die Lernenden ausprobieren, Fehler machen, etwas riskieren, mit anderen kooperieren, im eigenen Zeitrhythmus vorgehen usw. Für das Selektieren sind Objektivität, Vergleichbarkeit, normierte Leistungsanforderungen charakteristisch."
 
Und er betont: "Die Förderung lässt sich nicht mit Beurteilungsformen leisten, die auf Selektion zugeschnitten sind." (B. Weidenmann, in: Bambach u.a., o.J., S. 64).

Diese Unterscheidung deckt sich weitgehend mit der im französischen Sprachraum verbreiteten Unterscheidung von formativer und summativer Evaluation. Und hier macht Weidenmann einen einfachen und praktikablen Vorschlag:

"Ich plädiere dafür, beide Formen (förderndes und selektierendes Beurteilen) so strikt wie möglich zu trennen. Lehrern wie Schülern sollte jederzeit absolut klar sein, ob sich im Klassenzimmer gerade eine fördernde oder eine selektierende Bewertung ereignet."

     

Objektivität

Vergleichbarkeit

normierte
Leistungsanforderungen

 

Hier sollte man, denke ich, noch einen Schritt weitergehen. Es ist ja nicht so, dass in der Schule ständig auch Selektionsentscheidungen zu treffen sind. Selektierendes Beurteilen sollte strikt auf solche Zeitpunkte beschränkt bleiben, in denen Selektion unabweislich ist, und das sind im Laufe der Schulzeit nur wenige, in der Regel gilt das für den Schluss eines Lernzyklus, also am Ende der Grundschule oder der weiterführenden Schule, möglicherweise auch noch zwischendurch einmal.

Hier wird von der Schule eine Selektionsentscheidung erwartet, die sie auch schlecht zurückweisen kann. In diesen Situationen sind die oben erwähnten Kriterien (Objektivität, Vergleichbarkeit, normierte Leistungsanforderungen) sinnvoll und notwendig. Übrigens haben Länder wie England und die Niederlande genau diese Unterscheidung getroffen, wobei diese Bewertung allerdings nicht von der Schule selbst durchgeführt wird, sondern von externen Experten. Ob diese Lösung die beste ist, sei einmal dahingestellt ist.

Doch unabhängig davon, wie das Selektionsproblem gelöst wird, nur durch diese klare Trennung ist es möglich, die übrige Schulzeit vom selektiven Beurteilen zu entlasten und sich hier ganz dem Förderauftrag der Schule zuwenden. Das scheint der einzige praktikable Weg, um mit der problematischen Doppelfunktion der Schule klarzukommen. Für den Lehrer wäre eine solche Trennung eine sehr deutliche Entlastung, weil er sich so endlich über weite Strecken ohne schlechtes Gewissen seiner eigentlichen pädagogischen Aufgabe widmen könnte.

 
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