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Die Funktionsdiagnose (FD)

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    Edith Brugger-Paggi

Leitlinien  fuer die Zuweisung von zusaetzlichem Personal


Funktionsdiagnose

Vordruck

 

 

 

Die Feststellung der Beeinträchtigung (Diagnose) und die Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstandes bilden ein Dokument.

Die Feststellung der Beeinträchtigung und die Abänderung der Diagnose durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb erfolgt auf der Grundlage der Klassifikationssysteme ICD-10 bzw. DSM IV.

Die Beschreibung des Kindes, des Schülers oder der Schülerin erfolgt im Sinne der ICF, die sich an den Kompetenzen und nicht am Defizit orientiert.

Bei der funktionalen Beschreibung handelt es sich um die Beschreibung, nicht um die Festschreibung des Entwicklungsstandes des jeweiligen Kindes mit seinen Kompetenzen und Schwierigkeiten zur Zeit der Erstellung der Funktionsdiagnose. Bei einem Großteil der Beeinträchtigungen ändert sich die Diagnose im Laufe der Jahre auch nicht, was sich ändert, ist der Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin. Die Erstdiagnose kann aber auch im Laufe der schulischen Laufbahn durch die Gesundheitsdienste akutalisiert werden. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der Übertritte vom Kindergarten in die Grundstufe, bzw. von einer Bildungsstufe in die nächste. Oft ist es auch zu einem sehr frühen Zeitpunkt noch nicht möglich einer definitve Diagnose zu stellen, manchmal kann sich die Beeinträchtigung auch erst im Laufe der Jahre klar manifestieren.

Problematisch ist, wenn Lehrpersonen auch Jahre nach der Erstellung der FD diese Beschreibung noch als gültig ansehen und sich aufgrund dieser Beschreibung ein Bild vom jeweiligen Schüler, der Schülerin machen. Hier sind aktuellere Dokumente, wie das FEP oder der IBP weitaus sicherere Informationsquellen.

Die FD wird von einem interdisziplinären Team erstellt, das je nach Bedarf von den dafür zuständigen Fachleuten der Gesundheitsdienste (Fachärzten/-ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Therapeuten/Therapeutinnen) zusammengesetzt ist. Der Interdisziplinarität wird in allen Phasen - von der Meldung bis hin zur Planung der individuellen Maßnahmen - großes Gewicht beigemessen; jede/r trägt durch ihren/seinen spezifischen professionellen Beitrag zu einer ganzheitlichen Sichtweise und zu einer bestmöglichen Förderung des Kindes/Schülers/der Schülerin mit Behinderung bei.
 

 

Die Funktionsdiagnose bildet die Grundlage für individuelle Maßnahmen

Die Funktionsdiagnose wird von den Gesundheitsdiensten, den Eltern und bei deren Einwilligung auch dem Kindergarten und der Schule zugesandt.

Eltern können die Zusendung der FD an Kindergarten bzw. Schule auch verweigern; in diesem Falle erhalten Kindergarten und Schule bei Anfrage eine Rückmeldung über die erfolgte Abklärung. Ebenso können Eltern beim Übertritt des Kindes/ Jugendlichen/ der Jugendlichen von einer Bildungsstufe in die nächste die Weitergabe der Funktionsdiagnose, bzw. des FEP verweigern.

Dies erfolgt am häufigsten beim Übertritt von der Mittelschule in eine weiterführende schulische Einrichtung, da z.T. die Schüler/innen selbst nicht mehr dazu bereit sind. Dies hat zur Folge, dass der Schüler/die Schülerin nicht mehr in den Genuss der spezifischen Maßnahmen kommt.

Eltern können jederzeit auch die Löschung der Diagnose beantragen. Dadurch verlieren die Schüler/innen jedoch das Recht auf spezifische Maßnahmen.

         
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