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Um in den Genuss spezifischer Fördermaßnahmen laut L.G. Nr.7/2015
zu kommen, ist in Italien immer noch die Feststellung der Beeinträchtigung
bzw. gravierenden Störung verbunden mit einer detaillierten Beschreibung
des individuellen Entwicklungsstandes des Kindes/Schülers/der Schülerin
notwendig.
Die Feststellung der Behinderung bzw. der gravierenden Störung erfolgt
durch die Dienste der Gesundheitsbezirke:
- Dienst für Kinderrehabilitation,
- Psychologischer Dienst und
- Kinderneuropsychiatrischer
Dienst.
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Vorlage diagnostisches Dokument
Leitlinien für die Zuweisung von zusätzlichem Personal |
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Mit dem Programmabkommen zwischen Kindergärten, Schulen und territorialern Diensten (B.L.R. Nr. 1056 vom 15.07.2013) sowie mt dem G. 170/2010 wurde die Erstellung von diagnostischen Dokumenten neu geregelt.
Aufgrund des Schweregrades der Beeinträchtigung sind zwei Gruppen von
Diagnosen vorgesehen:
- Funktionsdiagnosen laut Gesetz Nr.104/92 bei eindeutigen Beeinträchtigungen und
- Klinische Befunde lt. Gesetz 170/2010 und der darauf folgenden Bestimmungen bei spezifischen Lernstörungen
Entsprechend unterschiedlich ist auch die Zuweisung von zusätzlichem
Personal geregelt, sowie das Recht auf spezifische Maßnahmen, insbsondere in Bezug auf die Bewertung.
Die Feststellung der Behinderung verbunden mit der individuellen Beschreibung
des Kindes/Schülers, der Schülerin wird „Funktionsdiagnose“ genannt;
eine Diagnose also, die nicht eine rein medizinisch/klinische Ausrichtung
hat, sondern vielmehr die Grundlage bilden soll für eine angemessene
erzieherische und didaktische Tätigkeit, die Grundlage also für
den Individuellen Bildungsplan. Diagnostik im Sinne einer für
das Lernen in Kindergarten und Schule funktionalen Beschreibung
der Kompetenzen und Beeinträchtigungen
des jeweiligen Kindes/Schülers, der Schülerin.
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Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf der Grundlage des internationalen
Klassifikationssystems ICD-10 bzw. DSM IV, welche die einzelnen Behinderungen
definieren und klare Kriterien für deren Abgrenzung
angeben. Nicht immer sind diese Abgrenzungen in der konkreten Arbeit so
genau möglich; zudem nehmen Lehrpersonen Schüler und Schülerinnen
im Unterricht und in der Gruppe häufig anders wahr, als dies in
der Testsituation der Fall ist. Diese unterschiedliche Wahrnehmung führt
oft zu Missverständnissen.
Die funktionale Beschreibung des Kindes/Schülers/der Schülerin erfolgt
hingegen aif der Grundlage des von der WHO (Weltgesundheits-organisation)
im Jahre 2001 erstellten neuen Klassifikationssystems ICF (Internationale
Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit). Die ICF ist kein Instrument zur Diagnoseerstellung,
sondern möchte in einheitlicher und standardisierter Form eine Sprache
und einen Rahmen zur Beschreibung von Gesundheits- und mit Gesundheit
zusammenhängenden Zuständen zur Verfügung stellen.
Als
solche ist sie eine Hilfe zur Kompetenzbeschreibung von Personen jeglichen
Alters und auf den verschiedensten Stufen. Es steht demnach ein Menschenbild
dahinter, das von den Möglichkeiten und Fähigkeiten des Menschen
ausgeht mit dem Ziel, die größtmögliche Teilhabe des
Menschen am reellen Leben zu ermöglichen. Dabei gewinnen aber auch
die Umweltfaktoren eine besondere Bedeutung (z.B. Einstellungen der Umwelt
zur Behinderung, architektonische Barrieren, Hilfsmittel, personelle
Unterstützung..). |