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Feststellung der Beeinträchtigung

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    ... bzw. einer gravierenden Störung

 


 

Edith Brugger-Paggi

Um in den Genuss spezifischer Fördermaßnahmen laut L.G. Nr.7/2015 zu kommen, ist in Italien immer noch die Feststellung der Beeinträchtigung bzw. gravierenden Störung verbunden mit einer detaillierten Beschreibung des individuellen Entwicklungsstandes des Kindes/Schülers/der Schülerin notwendig.

Die Feststellung der Behinderung bzw. der gravierenden Störung erfolgt durch die Dienste der Gesundheitsbezirke:

  • Dienst für Kinderrehabilitation,
  • Psychologischer Dienst und
  • Kinderneuropsychiatrischer Dienst.
     

 

Vorlage diagnostisches Dokument

 

 

 

 

Leitlinien für die Zuweisung von zusätzlichem Personal

 

Mit dem Programmabkommen zwischen Kindergärten, Schulen und territorialern Diensten (B.L.R. Nr. 1056 vom 15.07.2013) sowie mt dem G. 170/2010 wurde die Erstellung von diagnostischen Dokumenten neu geregelt. Aufgrund des Schweregrades der Beeinträchtigung sind zwei Gruppen von Diagnosen vorgesehen:

  • Funktionsdiagnosen laut Gesetz Nr.104/92 bei eindeutigen Beeinträchtigungen und
  • Klinische Befunde lt. Gesetz 170/2010 und der darauf folgenden Bestimmungen bei spezifischen Lernstörungen

Entsprechend unterschiedlich ist auch die Zuweisung von zusätzlichem Personal geregelt, sowie das Recht auf spezifische Maßnahmen, insbsondere in Bezug auf die Bewertung.

Die Feststellung der Behinderung verbunden mit der individuellen Beschreibung des Kindes/Schülers, der Schülerin wird „Funktionsdiagnose“ genannt; eine Diagnose also, die nicht eine rein medizinisch/klinische Ausrichtung hat, sondern vielmehr die Grundlage bilden soll für eine angemessene erzieherische und didaktische Tätigkeit, die Grundlage also für den Individuellen Bildungsplan. Diagnostik im Sinne einer für das Lernen in Kindergarten und Schule funktionalen Beschreibung der Kompetenzen und Beeinträchtigungen des jeweiligen Kindes/Schülers, der Schülerin.
 

 

Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf der Grundlage des internationalen Klassifikationssystems ICD-10 bzw. DSM IV, welche die einzelnen Behinderungen definieren und klare Kriterien für deren Abgrenzung angeben. Nicht immer sind diese Abgrenzungen in der konkreten Arbeit so genau möglich; zudem nehmen Lehrpersonen Schüler und Schülerinnen im Unterricht und in der Gruppe häufig anders wahr, als dies in der Testsituation der Fall ist. Diese unterschiedliche Wahrnehmung führt oft zu Missverständnissen.

Die funktionale Beschreibung des Kindes/Schülers/der Schülerin erfolgt hingegen aif der Grundlage des von der WHO (Weltgesundheits-organisation) im Jahre 2001 erstellten neuen Klassifikationssystems ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Die ICF ist kein Instrument zur Diagnoseerstellung, sondern möchte in einheitlicher und standardisierter Form eine Sprache und einen Rahmen zur Beschreibung von Gesundheits- und mit Gesundheit zusammenhängenden Zuständen zur Verfügung stellen.

Als solche ist sie eine Hilfe zur Kompetenzbeschreibung von Personen jeglichen Alters und auf den verschiedensten Stufen. Es steht demnach ein Menschenbild dahinter, das von den Möglichkeiten und Fähigkeiten des Menschen ausgeht mit dem Ziel, die größtmögliche Teilhabe des Menschen am reellen Leben zu ermöglichen. Dabei gewinnen aber auch die Umweltfaktoren eine besondere Bedeutung (z.B. Einstellungen der Umwelt zur Behinderung, architektonische Barrieren, Hilfsmittel, personelle Unterstützung..).

         
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