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Es gibt Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen,
die es vorziehen, zuerst die Kinder/Schüler/innen
kennen zu lernen, ohne vorher Informationen einzuholen, um sich so unvoreingenommen
eine eigene Meinung über den Schüler/die Schülerin zu
bilden, ihm/ihr einen Neustart zu ermöglichen, nicht bereits durch
Aussagen anderer vorbelastet zu sein.
Dem entgegen zu setzen ist, dass das Einholen von Informationen
sehr wohl wichtige Aufschlüsse geben kann, wir aber professionell
damit umgehen müssen.
Woher können wir uns Informationen über
das Kind/den Schüler/die Schülerin
mit Funktionsdiagnose holen?
Welche Dokumente, welche anderen Informationsquellen stehen
uns zur Verfügung?
Auf was müssen wir achten?
Informationsquellen sind:
- Die Funktionsdiagnose lt.Gesetz Nr.104/92:
sie gibt uns Auskunft über die Störung,
bzw. Beeinträchtigung des Kindes/Schülers, der Schülerin,
aber auch über
den Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin
in verschiedenen Bereichen zum Zeitpunkt der Erstellung der Funktionsdiagnose.
Es ist deshalb immer wichtig zu überprüfen, wann die FD erstellt
worden ist, um die Beschreibung des Entwicklungsstandes richtig einzuordnen.
Manchmal liegt sie bereits einige Jahre zurück und hat deshalb
keine aktuelle Bedeutung mehr. Sie hilft uns aber die Entwicklung des
Kindes/Schülers/der
Schülerin besser einzuordnen.
- Das Funktionelle Entwicklungsprofil (FEP):
beim Übertritt vom
Kindergarten in die Grundschule, bzw. von einer Schulstufe in die nächste
wird der Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin
aktualisiert; Kindergarten/Schule und Vertreter/innen der Dienste der
Sanitätsbetriebe überprüfen
den aktuellen Entwicklungsstand und schlagen auch mögliche Maßnahmen
vor. Dieses
Dokument ist eine gute Grundlage für die weitere Planungsarbeit
in der nächsten Schulstufe.
Dabei ist darauf zu achten, dass zu Beginn des Schuljahres die am Ende
des letzten Schuljahres erreichten Kompetenzen oft nicht mehr in der
beschriebenen Form vorhanden sind; im Laufe der Sommermonate können
Kompetenzen verloren gegangen sein, andere können dazugekommen
sein.
- Der Individuelle Bildungsplan (IBP):
gibt Auskunft über die
konkrete Planungstätigkeit
im letzten Schuljahr und enthält auch wichtige Hinweise für die weiteren
Förderschwerpunkte.
Diese drei Dokumente
liegen an der Schule auf und können eingesehen
werden. Nachdem es sich um sensible Daten handelt, müssen die darin
enthaltenen Informationen mit der notwendigen Sorgfalt verwendet werden;
sie sind aber für alle mit der Förderung dieser Kinder/ Schüler/innen
betrauten Personen wichtige Informationsgrundlagen.
- Die Bezugspersonen des letzten
Schuljahres: je nach Stufe sind dies
die Kindergärtnerin, Lehrpersonen, Integrationslehrperson, Mitarbeiter/in für Integration.
Sinnvoll ist es, diese Bezugspersonen zu einer ersten Sitzung des Teams/des
Klassenrates bereits vor Unterrichtsbeginn einzuladen, um wichtige
Informationen auch in Bezug auf die Förderung des Kindes/Schülers/der
Schülerin
einzuholen.
- Die Vertreter/innen der Gesundheitsbezierke:
Besonders bei Erstdiagnosen ist eine gemeinsame Aussprache wichtig,
um die Ergebnisse der Abklärung besser zu erfassen, Hintergründe
einzelner Verfahren, bestimmte Aussagen besser zu verstehen. Diese
Informationen
können
eine Hilfe sein für die Planung der spezifischen Förderangebote.
Diese Aussprache kann auch nach einigen Schulwochen erfolgen, nachdem
auch die Lehrpersonen ihre konkreten Beobachtungen zum Lernverhalten
des Schülers/der Schülerin gemacht haben. Wichtig sind auch
Informationen zum Störungsbild, zur Beeinträchtigung als solcher.
- Der/die
Integrationsberater/in des Bezirks: in jedem Bezirk gibt es ein Pädagogisches Beratungszentrum (PBZ). Dort finden Sie auch einen/eine Integrationsberater/in. Er/sie kann
Informationen zu integrationsspezifischen Fragestellungen geben, kennt
mitunter das
Kind/den Schüler/die Schülerin aus vorhergehenden Jahren,
kann Hilfestellungen bei der Erstellung des IBP, bei der differenzierten
Unterrichtsgestaltung
geben, beim Lesen des FEP und dessen Umsetzung in den Unterricht u.v.m.
- Die
Eltern des Kindes/Schülers/
der Schülerin:
Die Eltern des Kindes/Schülers,
der Schülerin sind die ersten Partner der Schule; sie verfügen über
die meisten Informationen über das Kind/den Schüler/die Schülerin.
Es ist wichtig, bereits vor Schulbeginn mit den Eltern Kontakt aufzunehmen,
insbesondere bei Übertritten, bei Wechsel der Lehrpersonen, insbesondere
der Integrationslehrperson oder der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters für Integration.
Für Eltern ist jeder Neubeginn (neue Schulstufe, neue Bezugsperson,
neues Schuljahr) mit Fragen und Sorgen verbunden:
- Wer wird mit meinem
Kind arbeiten?
- Wird er/sie es verstehen, auf es eingehen?
- Wie wird
mein Kind auf die neue Situation, auf die neue Person reagieren?
Insbesondere
der Wechsel bei bisher gut erlebten Situationen belastet Eltern sehr. Es gilt
deshalb, frühzeitig den Kontakt mit dem Elternhaus,
auch mit dem Kind, aufzunehmen, um Ängste und Unsicherheit
abzubauen; der erste Schultag bringt schon so viele neue Eindrücke,
sodass ein vertrautes Gesicht eine wichtige Brückenfunktion
darstellt.
Je umfassender die Beeinträchtigung des Kindes, desto wichtiger
sind diese Kontakte und Gespräche.
Wichtig dabei ist auch abzuklären, welche Erwartungen die Eltern
an Kindergarten und Schule haben, welche Ziele sie sich für
ihren Sohn/ihre Tochter setzen.
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