Der Individuelle Bildungsplan
Vordruck |
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Es gibt in Italien keine offiziellen Lehrpläne
für die verschiedenen Be-hinderungsarten, da man davon ausgeht, dass
jedes Kind/jeder Schüler/jede Schülerin in ihrer Art einzigartig
ist und auch Kinder/Schüler/innen mit derselben Beeinträchtigung sich so
stark voneinander unterscheiden, dass es keine gemeinsamen behinderungsspezifischen
Lehrpläne geben kann.
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Deshalb ist für jedes Kind, für jeden Schüler,
jede Schülerin
mit einer Funktionsdiagnose ein Individueller Bildungsplan
zu erstellen.
Dies erfordert eine hohe Kompetenz von den Kindergärtnerinnen
und Lehrpersonen, gilt es doch aufgrund gezielter systematischer Beobachtungen
die Ausgangslage des Kindes/Schülers/der Schülerin zu Beginn
des Schuljahres zu erfassen und darauf aufbauend individuelle Zielsetzungen
abzuleiten. Dabei gilt es aber auch die Verbindung mit den Zielsetzungen
der Klasse herzustellen, damit ein gemeinsames Lernen, wenn auch auf
unterschiedlichen Niveau- und Komplexitätsstufen möglich
ist.
Der Individuelle Bildungsplan beschreibt die Ziele
und die geplanten Maßnahmen, die zur vollen
Verwirklichung des Rechts auf Erziehung und
Bildung notwendig sind.
Dabei werden die didaktisch-pädagogischen
Vorhaben, die individuellen Maßnahmen und die Formen der Integration von schulischen und
außerschulischen Tätigkeiten sowie die
therapeutischen Maßnahmen berücksichtigt.
Der IBP wird gemeinsam von den pädagogischen Fachkräften des Kindergartens,
den Lehrpersonen,
den Mitarbeiter/innen für Integration
unter Mitarbeit der Eltern
ausgearbeitet;
mindestens 2 Mal im Jahr werden die Ergebnisse der durchgeführten
Maßnahmen überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
Auf Anfrage nehmen auch die Fachkräften der Gesundheitsbezirke, die Beratungsdienste des Bildungswesens, die Sozialdienste sowie die Dienste der Landesverwaltung an den Treffen teil.
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Der IBP berücksichtigt folgende
Punkte:
- "die Ausgangslage des Kindes, des Schülers
oder der Schülerin;
- anamnestische Daten auch den bisherigen
Kindergarten oder Schulbesuch betreffend;
- eine genaue Beschreibung des Leistungs und Entwicklungsstandes;
- Schwerpunkte der individuellen Förderung
sowohl in pädagogisch-didaktischer als auch in therapeutischer Hinsicht und vereinbarte Aufgaben der Familien;
- eine Planung der individuellen Zielsetzungen
unter Berücksichtigung des Programms (zielgleich oder zieldifferent);
- Bewertungskriterien;
- eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und der erzielten Ergebnisse;
- eine möglichst frühzeitige Lebensplanung
des Schülers oder der Schülerin spätestens in der zweiten Klasse Mittelschule."
(Programmabkommen, B.L.R. vom 15.07.2013, Nr. 1056)
Der IBP ist ein offizielles Dokument; als solches
sollte er stets griffbereit und auf dem neuesten Stand im Kindergarten/in der Schule
aufliegen.
Der IBP
ist eine Art Vereinbarung zwischen Kooperationspartnern (Kindergarten/Schule,
Eltern, Gesundheitsdienste) und sollte deshalb auch von allen unterzeichnet
werden. Im Laufe des Schuljahres – insbesondere in Folge der Semesterbewertung – sind
im Rahmen der Überprüfung der erreichten Ziele
die gesetzten Maßnahmen zu überprüfen und wenn notwendig
sind sowohl die Ziele, als auch die Maßnahmen abzuändern.
Davon sind die Eltern in Kenntnis zu setzen.
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