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Die Funktionsdiagnose (FD)

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von Paggi Edith
     

 

Mustervorlage für
Funktionsdiagnose

 

 

Die Feststellung der Behinderung (Diagnose) und die Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstandes bilden ein Dokument.

Unter Funktionsdiagnose versteht man die analytische Beschreibung der funktionellen Beeinträchtigung des psychophysischen Zustands des Kindes/Schülers/der Schülerin zur Zeit der Erstmeldung in den Diensten des Sanitätsbetriebes. Sie ist auf die Rehabilitation ausgerichtet und muss in besonderer Weise die Fähigkeiten des Kindes/Schülers, der Schülerin berücksichtigen.

Bei der funktionalen Beschreibung handelt es sich um die Beschreibung, nicht um die Festschreibung des Entwicklungsstandes des jeweiligen Kindes mit seinen Stärken und Schwächen zur Zeit der Erstellung der Funktionsdiagnose. Bei „echten“ Behinderungen ändert sich die Diagnose im Laufe der Jahre auch nicht, was sich ändert, ist der Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin. Die Erstdiagnose kann aber auch im Laufe der schulischen Laufbahn durch die Dienste der Sanitätsbetriebe akutalisiert werden. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der Übertritte vom Kindergarten in die Grundstufe, bzw. von einer Schulstufe in die nächste.

Problematisch ist, wenn Lehrpersonen auch Jahre nach der Erstellung der FD diese Beschreibung noch als gültig ansehen und sich aufgrund dieser Beschreibung ein Bild vom jeweiligen Schüler, der Schülerin machen. Hier sind aktuellere Dokumente, wie das FEP oder der IEP weitaus sicherere Informationsquellen.

Die FD wird von einem interdisziplinären Team erstellt, das je nach Bedarf von den dafür zuständigen Fachleuten der Sanitätsbetriebe (Fachärzten/-ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Therapeuten/Therapeutinnen) zusammengesetzt ist. Der Interdisziplinarität wird in allen Phasen - von der Meldung bis hin zur Planung der individuellen Maßnahmen - großes Gewicht beigemessen; jede/r trägt durch ihren/seinen spezifischen professionellen Beitrag zu einer ganzheitlichen Sichtweise und zu einer bestmöglichen Förderung des Kindes/Schülers/der Schülerin mit Behinderung bei.
 

Individuelle Maßnahmen laut L.G. 20/83  

Die Funktionsdiagnose bildet die Grundlage für individuelle Maßnahmen laut L.G. 20/83.

Die Funktionsdiagnose wird von den Diensten der Sanitätsbetriebe den Eltern und bei deren Einwilligung auch dem Kindergarten und der Schule zugesandt.

Eltern können die Zusendung der FD an Kindergarten bzw. Schule auch verweigern; in diesem Falle erhalten Kindergarten und Schule eine Rückmeldung über die erfolgte Abklärung. Ebenso können Eltern beim Übertritt des Kindes/Jugendlichen/der Jugendlichen von einer Schulstufe in die nächste die Weitergabe der Funktionsdiagnose, bzw. des FEP verweigern.

Dies erfolgt am häufigsten beim Übertritt von der Mittelschule in eine weiterführende schulische Einrichtung, da z.T. die Schüler/innen selbst nicht mehr dazu bereit sind. Dies hat zur Folge, dass der Schüler/die Schülerin nicht mehr in den Genuss der spezifischen Maßnahmen kommt.

Eltern können jederzeit auch die Löschung der Diagnose beantragen. Dadurch verlieren die Schüler/innen das Recht auf spezifische Maßnahmen.

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Letzte Aktualisierung: 04.01.2005
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003