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Feststellung der Behinderung

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von Paggi Edith
     

Landesgesetz Nr. 20/83

 

... bzw. einer gravierenden Störung

Um in den Genuss spezifischer Fördermaßnahmen laut L.G. Nr.20/83 zu kommen, ist in Italien immer noch die Feststellung der Behinderung bzw. gravierenden Störung verbunden mit einer detaillierten Beschreibung des individuellen Entwicklungsstandes des Kindes/Schülers/der Schülerin notwendig.

Die Feststellung der Behinderung bzw. der gravierenden Störung erfolgt durch die Dienste der Sanitätsbetriebe:

  • Dienst für Physische Rehabilitation,
  • Psychologischer Dienst und
  • Kinderneuropsychiatrischer Dienst.
     
Leitlinien für die Zuweisung von zusätlichem Personal
 

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 935 vom 22. März 2004 wurde die Erstellung von Funktionsdiagnosen neu geregelt. Aufgrund des Schweregrades der Beeinträchtigung sind zwei Gruppen von Diagnosen vorgesehen:

  • Diagnosen mit weitreichenden Asuwirkungen und
  • solche mit eingegrenzten Auswirkungen

Für erstere wird eine Funktionsdiagnose erstellt, für die zweiten eine Funktionsbeschreibung.

Entsprechend unterschiedlich ist auch die Zuweisung von zusätzlichem Perspnal geregelt, sowie das Recht auf spezifische Maßnahmen.

Die Feststellung der Behinderung bzw. gravierenden Störung verbunden mit der individuellen Beschreibung des Kindes/Schülers, der Schülerin wird „Funktionsdiagnose“ genannt; eine Diagnose also, die nicht eine rein medizinisch/klinische Ausrichtung hat, sondern vielmehr die Grundlage bilden soll für eine angemessene erzieherische und didaktische Tätigkeit, die Grundlage also für den Individuellen Erziehungsplan. Diagnostik also im Sinne einer für das Lernen in Kindergarten und Schule funktionalen Beschreibung der Stärken und Schwächen des jeweiligen Kindes/Schülers, der Schülerin.
 

 

internationales Klassifikationssystem
ICD-10

 

 

 

Klassifikationssystems
ICF

 

Die Feststellung der Behinderung erfolgt nach unterschiedlichen internationalen Klassifikationssystemen. In unserer Provinz hält man sich derzeit an das internationale Klassifikationssystem ICD-10, das die einzelnen Behinderungen und Störungen definiert und klare Kriterien für deren Abgrenzung angibt. Nicht immer sind diese Abgrenzungen in der konkreten Arbeit so genau möglich; zudem nehmen Lehrpersonen Schüler und Schülerinnen im Unterricht und in der Gruppe häufig anders wahr, als dies in der Testsituation der Fall ist. Diese unterschiedliche Wahrnehmung führt oft zu Missverständnissen.

Die funtkionale Beschreibung des Kindes/Schülers/der Schülerin erfolgt hingegen aif der grundlage des von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) im Jahre 2000 erstellten neuen Klassifikationssystems ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Die ICF ist kein Instrument zur Diagnoseerstellung, sondern möchte in einheitlicher und standardisierter Form eine Sprache und einen Rahmen zur Beschreibung von Gesundheits- und mit Gesundheit zusammenhängenden Zuständen zur Verfügung stellen.

Als solche ist sie eine Hilfe zur Kompetenzbeschreibung von Personen jeglichen Alters und auf den verschiedensten Stufen. Es steht demnach ein Menschenbild dahinter, das von den Möglichkeiten und Fähigkeiten des Menschen ausgeht mit dem Ziel, die größtmögliche Teilhabe des Menschen am reellen Leben zu ermöglichen. Dabei gewinnen aber auch die Umweltfaktoren eine besondere Bedeutung (z.B. Einstellungen der Umwelt zur Behinderung, architektonische Barrieren, Hilfsmittel, personelle Unterstützung..).

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Letzte Aktualisierung: 04.01.2005
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003