integration in südtirol |
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Individuelle Maßnahmen laut L.G. Nr.20/83 |
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von Paggi Edith | ||||||||
Formular zur Anforderung von Integrationslehrpersonen und Behindertenbetreuerinnen Anforderung von Behindertenbetreuern und Behindertenbetreuerinnen (nur für Kindergarten) Anforderung von Behindertenbetreuern und Behindertenbetreuerinnen (für Landesschulen und Heime) |
Diese können sein:
Nicht bei jeder Funktionsdiagnose ist die Zuweisung einer Integrationslehrperson erforderlich und gerechtfertigt, oft genügen auch schulinterne Maßnahmen der Differenzierung. Auf alle Fälle ist aber ein IEP zu erstellen und es besteht auch das Recht auf eine differenzierte Bewertung. Die individuellen Maßnahmen sind unterschiedlich je nachdem ob es sich um eine Funktionsdiagnose oder um eine Funktionsbeschreibung handelt. Nur bei Kindern/Schülern und Schülerinnen mit einer Funktionsdiagnose kann um die Zuweisung von zusätzlichem Personal angesucht werden. Es handelt sich dabei grundsätzlich um Beeinträchtigungen und Störungsbilder mit weitreichenden Auswirkungen. Bei Kindern/Schülern und Schülerinnen mit einer Funktionsbeschreibung,
also bei Störungsbildern mit eingegrenzten Auswirkungen, besteht sehrwohl
das Recht auf therapeutische Angebote sowie auf spezifische schulinterne
Maßnahmen (differenzierte Zielsetzungen, spezifische Fördermaßnahmen
und eine differenzierte Bewertung). Nur in den weiterführenden Schulen
kann auch für Schüler/innen mit einer Funktionsbeschreibung um zusätzliches
Personal angesucht werden. |
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Letzte Aktualisierung: 04.01.2005 © Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003 |