Auffallend ist, wie sich im Laufe der Jahre die Bestimmungen in Bezug
auf die Bewertung der Schüler mit Behinderung verändert haben
- insbesondere in Bezug auf die Prüfungen.
Die Entscheidung und die Verantwortung über Versetzung bzw. Nichtversetzung
eines Schülers, einer Schülerin, sowie dessen/deren Zulassung
zu einer Abschlussprüfung liegen immer im Kompetenzbereich
des Klassenrates,
nicht der Eltern. Sehrwohl ist es wichtig die Eltern in diese Entscheidung
einzubinden und die Gründe transparent und rechtzeitig an die Eltern
zu vermitteln.
Wie bereits angedeutet enthält die jährliche
Prüfungsordnung Detailbestimmungen zur Bewertung für die verschiedenen Schulstufen:
|