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unterricht und leistung | ||||||
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blikk lehrerfortbildung | ||||||||
Historische
Entwicklung des schulischen Leistungsprinzip |
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von Marcel Bamberg
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gesellschaftliche gesellschaftliche
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Leistungsbewertung spielt in der Schule von heute eine so zentrale Rolle, dass wir uns eine Schule ohne regelmäßige Leistungskontrolle kaum vorstellen können. Aber Leistungsbewertung hat es in der Schule tatsächlich nicht schon immer gegeben.
Wichtige Vorläufer der heutigen Zeugnisse sind die Benefizienzeugnisse, die seit dem 16. Jahrhundert verbreitet waren. Darin bescheinigte man dem Schüler, dass er auf Grund seiner charakterlichen Eigenschaften und seiner Leistungen verdiene, kostenlose Verpflegung und ein Stipendium zu erhalten. Die Benefizienzeugnisse erlaubten es also, unter den bedürftigen Schülern die auszuwählen, die sich durch ihr Verhalten und ihre Leistungen als besonders förderungswürdig erwiesen. Kinder wohlhabender Eltern waren natürlich auf solche Zeugnisse nicht angewiesen und brauchten sich einer Auslese durch sie deshalb nicht zu stellen. |
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Die Ursprünge des heutigen Prüfungs- und Bewertungssystem liegen in den Jesuitenschulen des 16. und 17. Jahrhunderts, in denen das System zu einer ersten Blüte gelangte. In den öffentlichen Schulen verbreitete es sich erst allmählich im 18. und 19. Jahrhundert, und dies gilt selbstverständlich nur für die höheren Schulen, und hauptsächlich als Berechtigungsnachweis für das Universitätsstudium. Doch
In den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts wurde zwar in den meisten deutschen Staaten das Reifezeugnis als Vorbedingung für den Universitätsbesuch eingeführt, doch dies hatte eindeutig politische Hintergründe:
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Bei der Einführung der allgemeinen Schulpflicht Ende des 18. / Anfang des 19. Jahrhunderts wurden sogenannte "Schulentlassungsscheine" die Regel, also Abgangszeugnisse, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Schulpflicht bescheinigten. Und auch bei diesen waren Wohlverhalten und die richtige Gesinnung wichtiger als schulisches Wissen. Ohne Schulentlassungsschein konnte man sich weder als Dienstbote noch als Lehrling bewerben, man durfte ohne ihn nicht heiraten oder ein Haus erwerben. Ingenkamp kommentiert diese Entwicklung folgendermaßen:
Prüfungen und Zeugnisse dienten also seit ihrer Einführung vor allem der sozialen Kontrolle, der Selektion und der systemkonformen Sozialisation. Und es ist nicht abwegig, die Einführung von Ziffernnoten, wie sie auch heute noch bestehen, als Mittel anzusehen, um die schulische Selektion zu vereinfachen und ihr einen Anschein von Objektivität und Gerechtigkeit zu geben. |
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000 |