Alle
beteiligten Mitglieder der Schulgemeinschaft sind in den gesamten
Evaluationsprozess einzubinden. |
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Ebenso wie Schulentwicklung
von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft - Schulleitung, Lehrkräften,
Schülerinnen und Schülern, Eltern, nicht-unterrichtendem Personal
- getragen werden muss, sind die jeweils
Beteiligten auch in den Prozess der Praxisreflexion und Selbstevaluation
einzubinden.
Die Entscheidungen darüber,
- WER
(die gesamte Schule oder Einzelne)
- WAS
(ausgewählte Themen, z.B. Schulklima)
- WANN
(in bestimmten Zeitabständen)
evaluiert, obliegen dem gesamten Lehrerkollegium
und dem Schulrat.
Wird
die Schule als Ganzes evaluiert,
spricht man von SCHULQUALITÄTSRECHERCHE,
evaluiert ein Einzelner seine
Tätigkeit,
so handelt es sich um INDIVIDUAL-FEEDBACK.
(Peter Posch)
Um aussagekräftige Ergebnisse
zu erhalten, ist es sinnvoll, sich auf beide
Formen zu stützen.
Die jeweils Betroffenen müssen
möglichst am ganzen Prozess
beteiligt werden, damit sie sich mitverantwortlich fühlen. Auch Schüler/innen
und Eltern sollten - je nach zu evaluierendem Bereich - in die Evaluation
einbezogen werden.
Die Datenhoheit
liegt immer bei den Beteiligten und
Betroffenen.
Besonders bewährt hat sich
die Errichtung einer Evaluationsgruppe,
die für Planung und Durchführung der Evaluation zuständig
ist,
und einer Steuergruppe, die dafür
Sorge trägt, dass Auswertung der Daten und daraus folgende Maßnahmen
einem sinnvollen Konzept entsprechen. |