Fadin Yvonne 
				
				Dienstag, 29. September 2009 
				
					Zuletzt geändert: Mittwoch, 29. Februar 2012 
				
			 
			
			
			
				
			
			
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				 Beim mündlichen Prüfungsgespräch am Ende der drei Mittelschuljahre können die Lerner beweisen, 
- dass sie die Lerninhalte beherrschen,
 
- dass sie flüssig und mit altersgemäßer (auch sprachlicher) Reife über ein selbst gewähltes Thema sprechen können und
 
- dass sie Zusammenhänge und Querverbindungen zu den anderen Fächern herstellen können.
 
 
  
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Kategorien:
Lernumgebung Lernen