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integration in südtirol |
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Der Antrag um Abklärung eines Kindes, eines/r Jugendlichen mit Schwierigkeiten |
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von Paggi Edith | ||||||||
Kinder, die bereits bei der Geburt aufgrund verschiedenster Ursachen eine Schädigung aufweisen, sind den Diensten für Physische Rehabilitation bereits vor Eintritt in den Kindergarten bekannt und werden therapeutisch begleitet. Frühzeitige therapeutische Maßnahmen sind wichtig, um das Kind in seinen ersten Entwicklungsschritten zu fördern. Diese Kinder kommen demnach schon mit einer Funktionsdiagnose in den Kindergarten. Bei anderen Kindern/Schülern/Schülerinnen werden Entwicklungsverzögerungen,
bzw. Schwierigkeiten erst im Kindergarten, bzw. in der Schule festgestellt. |
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Hier gilt es nun von Seiten des Kindergartens bzw. der Schule aufgrund gezielter Beobachtungen einen schriftlichen Antrag um Abklärung über die festgestellten Schwierigkeiten an die Dienste der Sanitätsbetriebe zu schicken. Dieser Antrag um Abklärung darf nur im Einvernehmen mit den Eltern erfolgen. Die Fachdienste der Sanitätsbetriebe klären daraufhin ab, ob es sich bei den festgestellten Schwierigkeiten um effektive Behinderungen bzw. gravierende Störungen handelt, oder vielmehr um Schwierigkeiten anderer Genese, die durch interne schulische Maßnahmen aufzufangen sind. Die Motive, die zu einem Antrag um Abklärung eines Kindes/Schülers/einer Schülerin an die Dienste der Sanitätsbetriebe führen, sind sehr unterschiedlich:
Deshalb ist es wichtig, bereits beim Antrag spezifische Fragestellungen
anzugeben, damit die Fachkräfte der Sanitätsbetriebe
in der Abklärung gezielter vorgehen können. |
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Stellen die Fachdienste der Sanitätsbetriebe eine effektive Störung bzw. eine Schädigung fest, die Grundlage für eine Beeinträchtigung mit weitreichenden Auswirkungen ist , so wird eine Funktionsdiagnose erstellt; bei Störungsbildern mit eingegrenzten Auswikungen wird eine Funktionsbeschreibung, ansonsten ein Bericht erstellt. Die Übermittlund der Ergebnisse der Abklärung an Kindergarten und Schule erfolgt nur im schritflichen Einvernehmen mit den Eltern. Sind die Eltern nicht mit der Übermittlung der Ergebnisse der Abklärung einverstanden, so erfolgt in jedem Fall eine Rückmeldung an Kindergarten und Schule über die erfolgte Abklärung.
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Letzte Aktualisierung: 04.01.2005 © Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003 |