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Die Bewertung bei Schülern mit Behinderung

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Paggi Edith
 

 

 

Abschlussprüfungen

Bewertungen auf verschiedenen Schulstufen

 

Wenn Bewertung allgemein als sehr komplexes Phänomen betrachtet werden kann, so erhöht sich deren Komplexität im Zusammenhang mit der Bewertung von Schülern mit Behinderung noch weiter.

Der Großteil der Bestimmungen bezieht sich auf die Abschlussprüfungen. Zudem gibt es einige Unterschiede im Zusammenhang mit der Bewertung auch in den verschiedenen Schulstufen.

Was von Lehrpersonen oft gewünscht wird, dass auch für Schüler mit Behinderung bestimmte „Minimalziele“ bei Abschlussprüfungen vorgegeben werden sollten, gibt es nicht, weil es dem Recht auf eine individuelle Bewertung dieser Schüler widersprechen würde.

Dadurch wird den einzelnen Lehrerkollegien, Klassenräten und Prüfungskommissionen einerseits ein bestimmter Entscheidungsfreiraum zugestanden, verbunden jedoch auch mit einem hohen Grad an pädagogischer Verantwortung. Dies verunsichert Lehrerkollegien und Klassenräte, auch weil oft noch die selektive Funktion der Bewertung in den Köpfen vorherrscht.

Die Bewertung wird einerseits durch das Landesgesetz Nr.20/83 geregelt, anderseits durch jährlich erscheinenden Prüfungsverordnungen, die auf aktuelle Veränderungen im Bildungssystem reagieren. Daraus lassen sich einige allgemeine Grundsätze ableiten:

    "... es ist Aufgabe der Schule die Möglichkeiten der Schüler/innen mit Behinderung im Bereich der Selbstständigkeit, des Lernens, der Kommunikation, der Beziehungen und der Sozialisation zu fördern" (L.G. 20/83, Art. 21 bis, Abs.1)
  • Diese Bereiche sind demnach grundlegend auch für die Bewertung; diese kann sich demnach nicht nur auf den Erwerb von Wissen und Kenntnissen beziehen, sondern muss den Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten ebenso wie den sozialer und kommunikativer Kompetenzen gleichwertig berücksichtigen. Gesicherte Kompetenzen in diesen Bereichen stellen einen wesentlichen Teil der Lebensqualität der Schüler/innen.

Ausgangslage

 

Individueller Erziehungsplan
(IEP)

 

 

 

 
  • Schule ist auch für Schüler mit Behinderung kein leistungsfreier Raum, nur ist die Leistung als ganzheitlicher Entwicklungsprozess zu sehen, wobei die Grundlage für die Bewertung die Ausgangslage des Schülers und seine individuellen Lernziele sind. Der Individuelle Erziehungsplan ist demnach Grundlage der Bewertung, nicht die Zielsetzungen der jeweiligen Klassenstufe. Jeder auch noch so einfachen Handlung liegt eine kognitive Komponente zugrunde. Auch bei der Aneignung sozialer Kompetenzen geht es darum, dass der Schüler lernt, in gewissen sozialen Kontexten den angemessenen Handlungsbezug auszuwählen.
Kriterien der Bewertung
 
  • Bereits zu Beginn ist es wichtig, Schülern und Eltern gegenüber die Kriterien der Bewertung klar zu definieren.
Lernzielhierarchien
 
  • Eine weitere Hilfe ist die Orientierung an Lernzielhierarchien. Diese erleichtern uns, die Ebene zu bestimmen, auf der wir unsere Ziele angesetzt haben, aber auch genauer den Komplexitätsgrad der Ziele zu bestimmen.
differenzierte
Lernzielkontrolle
 
  • Differenzierten Zielsetzungen müssen auch differenzierte Lernzielkontrollen entsprechen, die dazu dienen die Leistungsentwicklung zu dokumentieren und zu überprüfen.
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Letzte Aktualisierung: 12.02.2007
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