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integration in südtirol |
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Die Bewertung bei Schülern mit Behinderung |
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Paggi Edith | ||||||
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Wenn Bewertung allgemein als sehr komplexes Phänomen betrachtet werden kann, so erhöht sich deren Komplexität im Zusammenhang mit der Bewertung von Schülern mit Behinderung noch weiter. Der Großteil der Bestimmungen bezieht sich auf die Abschlussprüfungen. Zudem gibt es einige Unterschiede im Zusammenhang mit der Bewertung auch in den verschiedenen Schulstufen. Was von Lehrpersonen oft gewünscht wird, dass auch für Schüler mit Behinderung bestimmte „Minimalziele“ bei Abschlussprüfungen vorgegeben werden sollten, gibt es nicht, weil es dem Recht auf eine individuelle Bewertung dieser Schüler widersprechen würde. Dadurch wird den einzelnen Lehrerkollegien, Klassenräten und Prüfungskommissionen einerseits ein bestimmter Entscheidungsfreiraum zugestanden, verbunden jedoch auch mit einem hohen Grad an pädagogischer Verantwortung. Dies verunsichert Lehrerkollegien und Klassenräte, auch weil oft noch die selektive Funktion der Bewertung in den Köpfen vorherrscht. Die Bewertung wird einerseits durch das Landesgesetz Nr.20/83 geregelt, anderseits durch jährlich erscheinenden Prüfungsverordnungen, die auf aktuelle Veränderungen im Bildungssystem reagieren. Daraus lassen sich einige allgemeine Grundsätze ableiten:
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Letzte Aktualisierung: 12.02.2007 © Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003 |