Rahmenlehrpläne
zur Steuerung und zur Orientierung der schulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit
Und in den folgenden
Bildern wieder eine Metapher für die aufbauende Entwicklung:

In
Selbstorganisation bildet sich in der Natur aus oktaedrischen und tetraedischen
Baugruppen ein Germanat-Zeolith.
(Auf die chemische Formel kommt
es hier nicht an.)
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Zu den
steuernden Rahmenbedingungen gehören u.a. neben den Stundentafeln auch
die Rahmenlehrpläne für die einzelnen Fächer in den jeweiligen Schulstufen
und Schultypen.
In den Rahmenlehrplänen werden allgemeine, übergeordnete Bildungs-
und Erziehungsziele

im Gesamtkontext
schulischer Lehr- und Lernarbeit beschrieben

und im
Fachlichen (in einer fachlichen Grundbildung oder einem fachlichen Bildungsstandard)
konkretisiert. Es werden Bildungs- und Erziehungsziele angeben, die für
die Entwicklung der Persönlichkeit des Jugendlichen in den Bereichen Selbst-,
Sozial- und Sachkompetenz bedeutsam sind. Rahmenlehrpläne bieten
daher für die schulische Lernarbeit eine Orientierung lassen aber
genügend Freiraum für die Selbstorganisation der Schule im Rahmen
einer fortwährend notwendigen Schulentwicklung.

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Rahmenlehrpläne
zur Sicherung von aufbauender Kontinuität in der Bildungs- und
Erziehungsarbeit sowie zur Vergleichbarkeit der Abschlüsse

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Rahmenlehrpläne
sollen die Kontinuität von Erziehung und Bildung auf den verschiedenen
Schulstufen gewährleisten, die Übertritte zwischen Schulstufen und Schulen
möglichst bruchlos gestalten und ein möglichst hohes Maß an gleichwertiger
Bildung und Erziehung und damit an Vergleichbarkeit der Abschlüsse sichern.
Dazu haben sich spiralförmig aufgebaute Lehrpläne bewährt, die von einem
gemeinsamen Bildungskonzept ausgehen und für die einzelnen Schulstufen
komplexer und differenzierter werdend
- die besonderen
fachlichen Anforderungen (Ziele) und Methoden
sowie
- fächerübergreifende
Aufgaben beschreiben, um die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsverantwortung
in den einzelnen Fachbereichen und Fächern zu verdeutlichen.
Rahmenlehrpläne
enthalten darüber hinaus auch Hinweise zur Unterrichtsplanung und
Unterrichtsgestaltung sowie Richtlinien zur Überprüfung der Lernprozesse,
wobei die Lehrpläne aber in jedem Fall einem erweiterten
Leistungsverständnis verpflichtet sein müssen.

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